Zum Hauptinhalt springen

RECHTSANWALT FÜR FAMILIENRECHT

Sie haben Fragen zum Thema Ehevertrag, Scheidungskosten oder Sorgerecht? Als überregional tätige Kanzlei beraten wir Sie gerne in sämtlichen familienrechtlichen Anliegen.


 

Unsere Leistungen im Bereich Familienrecht für Privatpersonen

Ein Ehevertrag

  • regelt die güterrechtlichen Verhältnisse
  • trifft Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich - hierunter versteht man den Ausgleich von Rentenansprüchen
  • legt den Unterhalt der Ehepartner sowie eventueller gemeinsamer Kinder fest

Nichteheliche Lebensgemeinschaften nehmen in Deutschland deutlich zu. Doch die meisten Rechtsvorschriften, die für Ehegatten gültig sind, gelten nicht für unverheiratete Paare. Daher bietet es sich an, die gegenseitigen Beziehungen vertraglich zu regeln.

Eine Vereinbarung kann zum Beispiel das Vermögen, die Haushaltsführung, gegenseitige Zuwendungen und Verbindlichkeiten, Unterhalt und Verfügungen nach dem Tod eines Partners beinhalten.

Wir beraten Sie umfassend und entwerfen eine Vereinbarung, die individuell auf Sie zugeschnitten ist. Bei Bedarf begleiten wir Sie zu einer eventuell erforderlichen notariellen Beurkundung.

Unsere Ziele: 

  • Eine schnelle und unkomplizierte Vorgehensweise soll Ihnen Zeit und Geld sparen.
  • Kinder sollen aus den Konflikten der Eltern herausgehalten werden.
  • Durch einvernehmliche Regelungen wollen wir die Kommunikation zwischen beiden Elternteilen stärken.

Mit einem Scheidungskostenrechner kann der Verfahrenswert probeweise kalkuliert werden.

In der Hausfrauen-/Hausmannehe erwirbt der Mann/die Frau durch seine/ihre Berufstätigkeit in aller Regel zugleich eine Altersversorgung.

Der „Versorgungsausgleich“ will zur eigenständigen sozialen Sicherung der nicht berufstätigen Hausfrau/des nicht berufstätigen Hausmannes nach der Scheidung beitragen.

Dies wird dadurch erreicht, dass die Ansprüche der Ehegatten für ihre Alters- oder Invaliditätsversorgung geteilt werden.

Wir vertreten Sie im Verfahren auf Durchführung des Versorgungsausgleichs vor Gericht. Wir beraten, wann die Einreichung einer Ehescheidung in Hinblick auf den Versorgungsausgleich für Sie günstig ist.

Soweit es Ihren Interessen entspricht, unterstützen wir Sie bei dem Abschluss einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich.

Weitere Informationen: Fragebogen zum Versorgungsausgleich

Das Gesetz sieht Ansprüche auf Unterhalt der Ehegatten untereinander, der Kinder gegenüber den Eltern sowie der Eltern gegenüber ihren Kindern vor. Wir berechnen Ihnen den Ehegatten-, Kindes- und Verwandtenunterhalt.

Zur Festlegung und Berechnung von Unterhaltsansprüchen verwenden die süddeutschen Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken hierbei die Süddeutschen Leitlinien (SüdL) als Orientierung für den Regelfall.

In diese Leitlinien ist die Düsseldorfer Tabelle, welche bundesweit zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs von Unterhaltspflichtigen angewandt wird, ebenfalls eingearbeitet.

Soweit möglich und sachdienlich unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, vertreten wir Sie zielorientiert.

Aufgrund des steuerrechtlichen Schwerpunktes unserer Kanzlei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen anwaltlicher und steuerberatender Tätigkeit selbstverständlich.

Wir helfen Ihnen bei einer sachgerechten Lösung der Vermögensaufteilung bei Trennung und Scheidung.

Das betrifft u. a.:

  • den Ausgleich des Zugewinns (das zwischen Heirat und Zustellung des Scheidungsantrags erworbene Vermögen)
  • die Auseinandersetzung von Miteigentum, zum Beispiel am Familienheim
  • den Ausgleich von Schulden bei gemeinsamen Verbindlichkeiten
  • die Rückabwicklung von Zuwendungen
  • Ansprüche aus Mitarbeit von Ehegatten
  • den Streit um Bankkonten, Sparbücher, Bausparkonten und Wertpapiere
  • die Auseinandersetzung mit Schwiegereltern

Sollte eine außergerichtliche Auseinandersetzung nicht möglich sein, klagen wir Ihre Ansprüche in Ihrem Interesse vor Gericht ein.

Streitfälle, die das Sorge - und Umgangsrecht betreffen, sind an dem Kindeswohl und Kindeswillen auszurichten.

Wir helfen dabei:

  • die Kommunikation zwischen den Eltern zu stärken
  • Konflikte zu reduzieren
  • auf begleitende Beratungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Familienberatung oder Unterstützung durch das Jugendamt, hinzuweisen

Unser Ziel ist es:

  • den Eltern zu helfen, eine einvernehmliche Lösung zu Gunsten Ihrer Kinder zu finden
  • hierdurch den Risikofaktor Trennung für die kindliche Entwicklung so gering wie möglich zu halten
  • den Kindern beide Elternteile als Sorgerechtsinhaber und Ansprechpartner zu erhalten

Das Familiengericht Überlingen verfährt nach dem „Elternkonsensmodell“; Informationen über den Verfahrensablauf können auf der Webseite Elternkonsens heruntergeladen werden.

Trennung und Scheidung haben vielfältige Auswirkungen auf das Familienrecht. Das Steuerrecht wird immer schnelllebiger. Wirtschaftliche und politische Überlegungen spielen eine ausschlaggebende Rolle.

Auswirkungen gibt es beispielhaft:

  • auf die Lohnsteuerklassen,
  • die getrennte und Zusammenveranlagung,
  • Zustimmungspflicht zur Zusammenveranlagung,
  • Rückerstattung und Nachzahlung von Steuern,
  • interner Steuerausgleich,
  • Abzug von Ehegattenunterhalt als Sonderausgabe, usw.

Aufgrund der steuerrechtlichen Ausrichtung unserer Kanzlei arbeiten wir Hand in Hand mit einem Steuerberater, einer Steuerfachangestellten zusammen.

Wir unterstützen Sie im Falle einer Trennung bei einer außergerichtlichen Einigung bzgl. der Frage, wer in der bisher gemeinsamen Wohnung bleiben darf und wie der vorhandene Hausrat aufgeteilt wird.

Wir beraten Sie über die Voraussetzung eines Antrages auf gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung und vertreten Sie vor Gericht.

Die Globalisierung stellt uns auch im Familienrecht vor große Anforderungen. So gehören Beziehungen und Heirat über Ländergrenzen hinweg heute zum Alltag.

Doch welches Recht wird dann im Falle eines Familienrechtsstreits angewandt? Dies richtet sich nach dem so genannten „internationalen Privatrecht“.

Wir beraten Sie, welches Recht bei Ihrem individuellen Familienrechtsproblem Anwendung findet. Auch vor Gericht vertreten wir Sie bei Familienrechtsstreitigkeiten mit länderübergreifendem Bezug.

Darüber hinaus beraten und entwerfen wir Eheverträge, die auf die spezifischen Rechtsprobleme einer Heirat über Ländergrenzen hinweg eingehen.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann beispielsweise folgende Punkte regeln:

  • Höhe des Trennungsunterhalts
  • Höhe des nachehelichen Unterhalts
  • Hausrat
  • elterliche Sorge und Umgangsrecht von gemeinsamen Kindern
  • Einigung über Immobilien
  • Übertragung von Miteigentum an Immobilien
  • Vereinbarungen bzgl. der Übernahme von Schulden
  • Rückabwicklung von Zuwendungen („Schenkungen“ bzw. sonstigen Zuwendungen)

Die Adoption eines Volljährigen ist möglich, wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind zu erwarten ist oder besteht.

Für eine Volljährigenadoption ist ein notarieller Antrag an das zuständige Gericht notwendig.

Wir beraten Sie dahingehend, ob die Voraussetzungen für eine Volljährigenadoption vorliegen, über die rechtlichen Auswirkungen einer solchen und entwerfen den Antrag zur Weiterleitung an das Notariat.

Die Anwesenheit beim Gericht, das Sie bzgl. der Voraussetzungen einer Volljährigenadoption anhören wird, ist für uns selbstverständlich.

Auf Wunsch begleiten wir Sie auch zum Notar, da der Antrag beim Notariat der persönlichen Anwesenheit bedarf.

Klagen und Anträge bringen entsprechende Gerichtskosten mit sich; bei einer gesetzlich vorgeschriebenen, anwaltlichen Vertretung kommen diese Kosten zusätzlich dazu.

Können diese Kosten nicht oder nur teilweise gedeckt werden, können Sie einen Antrag zur Verfahrenskostenhilfe stellen, um die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte dennoch zu bewerkstelligen.

Der zugehörige Antrag umfasst eine vollständige Darstellung des Streitverhältnisses sowie der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Wir beraten Sie umfassend und entwerfen einen passenden Antrag mit Ihnen.
 

Weitere Informationen: Formular zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Sie haben das passende Thema zu Ihrer Fragestellung noch nicht finden können?

Gerne beraten wir Sie individuell bei einem persönlichen Gespräch.

 

Kontaktaufnahme per Mail   Beratung 07551 92210

DOWNLOAD

Für den Bereich Familienrecht