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STEUERBERATUNG FÜR FIRMENKUNDEN

Sie benötigen als Unternehmer oder Gesellschafter steuerliche Hilfeleistung?


 

Unsere Leistungen im Bereich Steuerberatung für Unternehmen in Überlingen

Rechtsformwahl

Die geeignete Rechtsform für Ihr Unternehmen zu finden, ist oftmals nicht leicht. Althergebrachte und gewachsene Strukturen können, müssen aber nicht, die optimalen für Ihr Unternehmen sein.

Auch bei der Unternehmensgründung ist die Rechtsformwahl ein wichtiger Punkt.

Oftmals bleibt die einmal gefundene Rechtsform bestehen, obwohl sich die Verhältnisse des Unternehmens nachhaltig verändert haben. Vielfache Erwägungen können hier eine Rolle spielen wie z. B. auch die Entkopplung von Betriebs- und Privatvermögen.

Hier beraten wir Sie gerne, ob nicht eine Umstrukturierung des Unternehmens in eine andere Rechtsform mehr Ihren tatsächlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Verhältnissen entspricht.

 

Betriebsübergabe bzw. -nachfolge

Der Generationenwechsel in einem Unternehmen wirft in der Regel vielfältige oftmals auch weniger rechtliche als viel mehr zwischenmenschliche Probleme auf.

Hier ist nicht nur das strikte Beharren auf einer Rechtsposition gefragt, sondern häufig auch die vermittelnde Abwägung beider Interessenlagen.

Hier können wir auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückgreifen.

Die meisten Probleme lassen sich lösen.

 

Unternehmenskauf

Der Kauf eines Unternehmens oder Betriebes hat immer eine rechtliche und eine steuerliche Seite. Durch unsere doppelte Qualifikation können wir Ihnen unter beiden Aspekten Hilfestellung leisten.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung eines solchen Kaufvorhabens z.B. durch Hinweise zur Wertfindung für das Kaufobjekt sowie in Fragen der Vertragsgestaltung aus steuerlicher Sicht.

 

Unternehmens(um)strukturierung

Dieser Punkt ist eng verbunden mit dem Punkt Rechtsformwahl.

Eine Unternehmensstrukturierung ist immer auch eine Überprüfung der geeigneten Rechtsform bzw. die Umstrukturierung eine Änderung hin zu einer anderen Rechtsform.

Gründe für eine derartige Strukturierung bzw. Umstrukturierung können vielfältig sein. Möglicherweise sind in einem bisher als sicher geltenden Markt plötzlich große Unsicherheiten aufgetreten, die eine Absicherung des Privatvermögens bei möglicher Insolvenz wünschenswert erscheinen lassen. Unter Umständen ist auch daran gedacht, die nachfolgende Generation bereits am Betrieb zu beteiligen, was mit der bisherigen Rechtsform möglicherweise schwierig zu gestalten ist.

Wir zeigen Ihnen hier verschiedene Möglichkeiten mit den rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen auf und geben Ihnen Lösungsansätze an die Hand.

Vom ersten Gedanken bis zur tatsächlichen Umsetzung einer Unternehmensidee sind zahlreiche Hürden zu überwinden.

Egal ob ein Business-Plan erstellt bzw. beurteilt werden soll, ob eine sachliche Stellungnahme gegenüber der Bundesagentur für Arbeit abgegeben werden muss oder der Betriebseröffnungsbogen für das Finanzamt ausgefüllt werden soll.

Wir beraten Sie in allen Bereichen ausführlich und zielorientiert. Wir geben Ihnen die entsprechenden Hinweise, wie optimal vorgegangen werden muss.

  1. Einrichtung von Buchführungen und Erfassung der laufenden monatlichen oder quartalsweisen Buchhaltung:

    Gerne erstellen wir auch Ihre Buchhaltung, damit Sie sich auf Ihre eigentlichen Kernbereiche konzentrieren können. Hierzu gehören auch die Umsatzsteuervoranmeldungen nebst der Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen bzw. kurzfristige Erfolgsrechnungen.

  2. Betriebswirtschaftliche Auswertungen:

    Dadurch erhalten Sie einen genauen Überblick über Umsätze, Kosten und Jahresergebnis, auch im Vergleich zum Vorjahr. Betriebswirtschaftliche Auswertungen passen wir auch individuellen Wünschen an.

  3. Digitale Buchführung und beleglose Archivierung:

    Wir bieten Ihnen eine neuartige und günstigere Alternative zum üblichen Austausch der Buchhaltungsunterlagen mit dem Steuerberater über Pendelordner. Sie behalten sämtliche Unterlagen und Belege im Hause und scannen diese ein.

    Sie werden dann online an uns übermittelt, wir buchen sie über das System DATEV ein und stellen Ihnen die Daten wieder online tagesgenau zur Verfügung.

    Die Vorteile des digitalen Belegbuchens:

    • schnellerer Austausch der Unterlagen
    • tagesgenaue Einsicht in Ihrer Buchhaltung
    • Sie können Ihrer Bank jeweils aktuellste Zahlen zur Verfügung stellen
    • Sie haben zehn Jahre lang onlinen Zugriff auf alle Dokumente
    • die Dokumente sind über ein Schlagwortsystem jederzeit leicht auffindbar.
  4. Unternehmen online:

    Sie wollen Ihre Buchhaltung nicht selbst erledigen, wollen die Belege aber nicht aus dem Haus geben?

    Sie wollen nicht in Ordnern nach der Auswertung in Papierform suchen?

    Sie arbeiten gerne am PC und wollen auch Ihre Rechnungen elektronisch einsehen können?

    Dann sind Sie bei „Unternehmen online“ richtig. Durch Nutzung der entsprechenden Steuersoftware und EDV-Systeme ist all dies möglich. Das ist „die Buchführung mit Zukunft“. Sie benötigen in der Regel nicht mehr als ein gut funktionierendes und nicht allzu altes Faxgerät. Auch eine gute Internetanbindung ist hilfreich. Lassen Sie sich beraten.

    Weitere Informationen: Unternehmen online.pdf

  5. Controllingreport:

    Der Controlling-Report ist eine spezielle Auswertung aus der laufenden Buchhaltung. Je nach Situation des Betriebes und des Unternehmens können verschiedene Zeiträume miteinander verglichen werden.

    Daraus lassen sich Aussagen über den Zustand und die sich abzeichnenden Tendenzen Ihres Betriebes treffen.

    Interessierten können wir gerne einen entsprechenden Muster-Report zukommen lassen. Der Report ist eine Auswertung aufgrund der laufenden Buchhaltung, erfordert aber noch gewisse Mehrarbeiten, so dass dies zusätzlich gesondert in Rechnung gestellt werden muss. Bitte erfragen Sie bei Interesse den Preis.

    Weitere Informationen: Controllrep.muster.pdf

  6. Plan- und Branchen BWA:

    Nicht für alle Fälle liefert die betriebswirtschaftliche Standardauswertung ausreichende Informationen. Im Betrieb haben Sie z.B. eine entsprechende Planung für das Jahr bzw. die Folgejahre erstellt. Sie wollen sehen, ob die laufenden Zahlen diese Planung erfüllen. Dabei soll möglichst wenig Aufwand entstehen. Nach Möglichkeit wollen Sie auch einfach einen Vergleich mit entsprechenden Branchendaten haben. Dann sind Sie bei der Plan- bzw. Branchen-BWA richtig.

    Ihre Planzahlen können im Programm hinterlegt werden, eine mit Ihrem Unternehmen vergleichbare Branche kann geschlüsselt werden. Einer entsprechenden Auswertung steht dann nichts mehr im Wege.

    Weitere Informationen: Musterauswertungen.pdf

  7. Offene Postenliste:

    Das Management der offenen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ist für jedes Unternehmen lebensnotwendig. Mit der sog. „Offene-Posten-Buchhaltung“ können Sie sich hier schnell einen Überblick verschaffen. Wichtig ist, dass diese Liste dauerhaft gepflegt und mit dem/der entsprechenden Buchhaltungssachbearbeiter/in laufend besprochen wird.

    In diesem Fall haben Sie einen guten Überblick, womit Sie noch rechnen können bzw. was noch zu zahlen ist. Ggf. kann auch der Zahlungsverkehr, das Mahnwesen sowie der Forderungseinzug inklusive gerichtlicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche von uns übernommen werden.

  8. Einweisung und Unterstützung Ihres hausinternen Buchführungspersonals:

    Wenn Sie Ihre Buchhaltung im Betrieb selbst erledigen, ist eine begleitende Beratung unumgänglich, um steuerliche Änderungen umsetzen zu können und die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen. Wir unterstützen Sie dabei. Gleiches gilt bei der Auswahl eines angemessenen Buchhaltungs- und Lohnprogramms.

  9. Vorbereitung und Abwicklung von Betriebsprüfungen:

    Neben den laufenden Prüfungen der Lohnsteuer- bzw. der Sozialversicherungsträger unterliegen Sie entweder regelmäßig oder in unregelmäßigen Abständen der sog. Betriebsprüfung. Hier wird Ihr Unternehmen in der Regel sehr genau über einen Zeitraum von meist 3 Jahren unter die Lupe genommen.

    Indiz für eine vorstehende Betriebsprüfung ist, dass Steuerbescheide nur noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO erstellt werden.

    Sobald ein solcher Steuerbescheid vorliegt, müssen Sie mit einer Betriebsprüfung in den nächsten Jahren rechnen. Wir helfen Ihnen bei der Bereitstellung der entsprechenden Unterlagen, begleiten Sie während der Prüfung und klären die Fragen des Prüfers. Sollten Sie nicht in der Lage sein, dem Prüfer einen entsprechenden Büroplatz anzubieten, kann die Prüfung ggf. auch nach Absprache bei uns im Hause erfolgen. Beachten Sie aber, dass die Prüfer angehalten sind, die Prüfungen im Betrieb bzw. Unternehmen durchzuführen.

Sollte der Fall eintreten, dass Sie versäumt haben Einkünfte zu erklären, in einer Erbschaft ungeklärtes Vermögen auftaucht oder gar die Steuerfahndung bei Ihnen vor der Tür steht, sind Sie bei uns richtig.

Aufgrund langjähriger Erfahrung können wir Ihnen hier schnell helfen.

Egal ob eine sog. Selbstanzeige durchzuführen ist oder Verhandlungen mit der Steuerfahndung anstehen, wir stehen Ihnen bei.

Jahresabschlüsse nach HGB und Steuerrecht:

Nach Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes kann künftig (ab 2010) in der Regel keine einheitliche Steuer- und Handelsbilanz erstellt werden.

Wenn Sie Kaufmann nach Handelsrecht sind, ist die Erstellung einer Handelsbilanz für Sie maßgebend. Daneben muss dann noch ggf. eine Übergangsrechnung auf die Steuerbilanz erfolgen. Immer wieder verlangt das Finanzamt zusätzlich auch eine eigene Steuerbilanz.

Bei dauernder Fort- und Weiterbildung und der Bereitstellung modernster EDV-Systeme und Programme können wir Ihnen hier immer Jahresabschlüsse auf dem neuesten Stand durch unser hoch qualifiziertes Team erstellen.

 

Einnahmen-Überschuss-Rechnungen:

Die einfache Art des Jahresabschlusses ist die sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Hier werden „nur“ die Einnahmen und die Ausgaben des jeweiligen Jahres gegenüber gestellt. Aber auch hier sind einige Punkte zu beachten. Insbesondere, wenn umsatzsteuerpflichtige Umsätze ins Spiel kommen, ist zumindest eine Beratung durch den Steuerberater sinnvoll. Bei größeren Vorhaben, die mit Kredit finanziert sind, bildet eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. eine betriebswirtschaftliche Auswertung nach Einnahmen- Überschuss-Kriterien den wahren Zustand des Unternehmens aber nicht ausreichend ab.

Z. B. werden noch nicht bezahlte Rechnungen (Forderungen und Verbindlich-keiten), der Warenbestand mitsamt seinen Veränderungen und die Wertschöpfung aus laufenden Aufträgen in einer Einnahmen-Ausgabenrechnung nicht erfasst. Gerade bei Großprojekten kann so ein verzerrter Eindruck Ihres Unternehmens entstehen.

Auch bei übermäßiger Inanspruchnahme des sog. Lieferantenkredits würde sich unterjährig und auch im Jahresabschluss ein falsches Bild des Unternehmens ergeben. Hohe Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, die ein Unternehmen nahe an die Insolvenz bringen können, werden nicht im Jahresabschluss ausgewiesen. Kreditinstitute verlangen bei größeren von ihnen finanzierten Vorhaben auch bei fehlender Verpflichtung daher in der Regel die Erstellung einer Bilanz.

Auch im eigenen Interesse ist dies dann sinnvoll. Wir beraten Sie gerne, wie in Ihrem persönlichen Fall zu verfahren ist.

 

Steuererklärungen:

Steuererklärungen werden aufgrund der stetig steigenden Anzahl von Anlagen und zu beantworteten Fragen immer komplexer.

Zudem wird immer stärker die elektronische Abgabe verlangt. Der damit verbundene Aufwand ist für Privatpersonen und auch für kleinere Unternehmen immer schwieriger zu bewältigen.

Ob Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Schenkungsteuererklärung, Erbschaftsteuererklärung, usw. alle werden von uns erstellt und nach Möglichkeit auch elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

 

Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger:

Seit einiger Zeit müssen Kapitalgesellschaften ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger offen legen. Aufgrund unserer modernsten EDV-Systeme erstellen wir Ihnen hier einen Abschluss mit den notwendigen Mindestangaben und bereits im kostengünstigsten Dateiformat.

Die Übermittlung an den elektronischen Bundesanzeiger wird von uns übernommen und dokumentiert. Sie haben damit nichts zu tun und können die dadurch gesparte Zeit für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens einsetzen.

  1. Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, inkl. Aushilfs- und Baulöhne:

    Wir rechnen für Sie ab und zeigen Ihnen, wie Sie Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben einsparen können.

  2. Meldewesen:

    Neben der reinen Erstellung der Gehaltsabrechnung für Sie bzw. Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind noch zahlreiche Meldungen zu erstellen. Ob an die Krankenkasse, das Finanzamt, die Agentur für Arbeit oder die Berufsgenossenschaft, wir erledigen all dies für Sie.

  3. Vorbereitung und Abwicklung von Lohnsteuerprüfungen und Prüfungen der Sozialversicherungsträger:

    Wenn Sie Ihre Lohnabrechnungen bei uns im Hause erstellen lassen, wickeln wir selbstverständlich für Sie auch die Lohnsteuer- bzw. Prüfungen der Sozialversicherungsträger ab. Die Prüfer kommen zu uns ins Haus. Hier sind in der Regel die entsprechenden Unterlagen vorhanden und können die Fragen der Betriebsprüfer kompetent beantwortet werden.

    Welche Unterlagen Sie ggf. bereitstellen müssen, teilt Ihnen Ihre Sachbearbeiterin rechtzeitig mit. Mit der Prüfung selbst haben Sie daher in der Regel wenig zu tun und können sich auf das Wesentliche, die Führung Ihres Betriebes, konzentrieren.

  4. Musterverträge und Formblätter:

    Zur Erfassung der reichhaltigen Angaben, die Sie bei Einstellung eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin vorhalten müssen, stellen wir Ihnen entsprechende Formblätter bereit. Diese müssen die Mitarbeiter ausfüllen und Ihnen unterschrieben zurück geben. Aufgrund dieser Angaben kann dann die Lohn- und Gehaltsabrechnung korrekt erfolgen. Diese Formblätter finden Sie, zusammen mit weiteren Zusatzformularen, gesammelt in unserem Downloadbereich.

    Oftmals ist es auch hilfreich einen individuellen Arbeitsvertrag anhand eines Mustervertrages umzusetzen. Auch insoweit können wir Ihnen Hilfestellung bieten. Bitte beachten Sie, dass Musterverträge, die bei einer Vielzahl von Arbeitnehmer/innen gleich angewandt werden, den Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen können. Dies kann ggf. Nachteile für Sie bedeuten. Lassen Sie sich entsprechend beraten.

  5. Beratung zu lohnsteuer- und sozialversicherungsrelevanten Gestaltungen:

    Immer wieder stellt sich die Frage, wie ich meinen Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen mehr Gehalt gewähren kann, ohne dass dies erheblich mehr Abgaben auslöst.

    Über die Möglichkeiten, die sich hier unter Umständen bieten, beraten wir Sie gerne. Probeabrechnungen werden von uns erstellt. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich mit derartigen Gedanken tragen.

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