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Zweitausbildungskosten

OLG Frankfurt a.M. Az 3 U 159/17, Beschluss vom 05.03.2018

Eltern schulden ihren volljährigen Kindern eine optimale begabungsbezogene Berufsausbildung, wenn sie leistungsfähig sind. Haben die Eltern ihre entsprechende Pflicht erfüllt, und findet das Kind in diesem erlernten Beruf nach Ausbildungsabschluss keine Arbeitsstelle, sind sie nicht verpflichtet, eine Zweitausbildung zu finanzieren.