Wechselmodell getrennt lebender Eltern
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, das „Wechselmodell“ zur Betreuung von Kindern getrennt lebender Eltern als Regelfall auszugestalten.
Weiterhin würde es nicht gegen die Verfassung verstoßen, wenn Familiengerichte bei einem hoch strittigen Verhältnis der Eltern ohne Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten das Wechselmodell ablehnen.