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Unterhaltspflicht während eines freiwilligen sozialen Jahres

OLG Frankfurt/M., Bschl. V. 4.4.2018 – 2 UF 135/17

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG), hat einen Unterhaltsanspruch eines Kindes während eines freiwilligen sozialen Jahres dann bejaht, wenn das Kind bei Beginn minderjährig war und das Freiwilligenjahr auch der Berufsfindung dient.