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Notwendige Angaben für einen Antrag auf Feststellung des Grundsteuerwertes in Baden-Württemberg

Für einen Antrag auf Feststellung des neuen Grundsteuerwertes werden in Baden-Württemberg folgende Angaben benötigt:

1. Lage des Grundstücks
Anschrift, Flur/-Nr.

2. Zuständiges Finanzamt

3. Eigentümer
Name

4. Mehrere Eigentümer
Jeweils der Name, und der Anteil:

5. Für Baden-Württemberg zusätzlich notwendige Angaben:
a. Nutzung:
50 % zu Wohnzwecken?
Land- und Forstwirtschaft?
b. Grundstücksfläche
c. Wohn-/Nutzfläche
d. Bodenrichtwert
Die Bodenrichtwerte können für Baden-Württemberg in dem folgenden Portal abgefragt werden:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de
Noch stehen jedoch nicht alle Bodenrichtwerte zur Verfügung.
e. Ermäßigungen:
Wohnungsbauförderung, Denkmal, Bestimmte Genossenschaft

6. Für Grundstücke, die in andere Bundesländer gelegen sind, bitten wir sich vorab mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen.

7. Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Erstellung der Feststellungserklärung beauftragen wollen, benötigen wir folgende Unterlagen:
a. Vollmacht
b. Ausgefülltes Formular mit den erforderlichen Angaben, s.o.