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Kfz-Überlassung bei geringfügigem Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten

(§ 4 IV EStG)

X. Senat, Urteil v. 10.10.2018 – X R 44 / 17, X R 45 / 17 (FG Köln) – ECLI:DE:BFH:2018:U.101018.XR44.17.0

Überlässt ein Ehegatte dem anderen Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (§ 8 I Nr. 1 SGBIV) einen Dienstwagen zur unbeschränkten und selbstbeteiligungsfreien Privatnutzung des Arbeitnehmers, ist dies nicht fremdüblich.

Ein solcher Vertrag ist durch private Zuwendungs- oder Unterhaltsüberlegungen gemäß § 12 Nr. 1 und 2 EStG veranlasst und nicht durch die Einkünfteerzielung (§§ 4 Abs. 4, 9 Abs. 1 EStG).

Die entsprechenden Lohnzahlungen in Form der Kfz-Überlassung sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar.