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Ehebedingter Nachteil – Versorgungsausgleich

BGH, Az. XII ZB 122/17, Beschluss vom 04. Juli 2018

Hat ein Ehegatte während der Ehe geringere Rentenanwartschaften erworben, weil er seine Erwerbstätigkeit unterbrochen hatte, liegt kein ehebedingter Nachteil vor, wenn bei Ehescheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde.