Zum Hauptinhalt springen

Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2019

Zum 1.1.2019 tritt eine neue Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts in Kraft.

Die Beträge der vierten Altersstufe für Kinder ab 18 Jahren ändern sich jedoch nicht.

Änderungen werden sich weiterhin zum 1.7.2019 ergeben. Mit dem am 8.11.2018 verabschiedeten Familienentlastungsgesetz  wurde beschlossen, das Kindergeld zum 1.7.2019 um 10 EUR pro Kind und Monat zu erhöhen. D.H. zum 1.7.2019 wird eine neue Zahlbetragstabelle Geltung haben.