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Die Grundsteuerreform zum 01.07.2022

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2018 entschieden, dass die alten „Einheitswerte“ zur Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind.

Eine Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts tritt zum 01.07.2022 in Kraft.
Demnach wird bis zum 31.12.2024 Grundvermögen noch nach Einheitswerten bewertet.
Die Wahl des neuen Bewertungssystems wird den einzelnen Bundesländern überlassen.
Das Land Baden-Württemberg hat sich für ein sogenanntes wertunabhängiges „modifiziertes Bodenwertmodell“ für den Zeitraum ab 2025 entschieden.
Bewertet werden nur noch zwei Einheiten, nämlich Land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen.
Die Grundsteuerwerte werden in Zeitabständen von je sieben Jahren allgemein festgestellt (ab 01.01.2022).
Zu Grunde gelegt werden die neuen Werte erstmals zum 01.01.2025.

In einem sehr knappen Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 ist eine Feststellungserklärung über Elster an das Finanzamt zu übermitteln.