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Beratungshilfe in Trennungsangelegenheiten

AmtsG Pforzheim – BerHG § 6 I; RVG § 44 (Abteilung für Beratungshilfe, Beschluss v. 25.5.2018 – 213 BHG 38/17)

Bei der Frage, ob bei der Tätigkeit eines  Rechtsanwalts in einer Beratungshilfeangelegenheit in einer Trennungssache  eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, ist auf den Bewilligungszeitpunkt abzustellen.
Das Bewilligungsverfahren ist von dem Vergütungsverfahren streng zu trennen.  Hierbei ist es unerheblich, in welcher Anzahl Berechtigungsscheine erteilt worden sind.